Der Dienstleistungsauftrag wurde aufgrund von Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe b des Beschaffungsrechts (BöB, SR 172.056.1) freihändig vergeben. Nach MedBG, der dazugehörigen Botschaft sowie der Prüfungsverordnung MedBG kann die eidgenössische Prüfung nur an Standorten stattfinden, an denen ein nach MedBG akkreditierter Studiengang durchgeführt wird. Die zuständige Prüfungskommission stellt in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsinstitutionen der Pharmazie die Vorbereitung und die Durchführung der eidgenössischen Prüfung sicher. Artikel 12 b Absatz 1 Prüfungsverordnung MedBG sieht so dann vor, dass die eidgenössische Prüfung grundsätzlich an demjenigen Standort abzulegen ist, an dem die Kandidatin oder der Kandidat das Studium abgeschlossen hat. In diesem Sinne hat das Departement Pharmazeutische Wissenschaften der Universität Basel das Monopol für die Vorbereitung, Durchführung, Bewertung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der eidgenössischen Prüfung in Pharmazie bei den Kandidatinnen und Kandidaten, die ihr Studium an diesem Standort abgeschlossen haben. Der Rahmenvertrag gilt für die Erbringung von Dienstleistungen in den Jahren 2022 bis 2026 (inklusive die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Prüfung des Jahres 2027) in den Bereichen Vorbereitung, Durchführung, Bewertung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der eidgenössischen Prüfung in Pharmazie am Departement Pharmazeutische Wissenschaften der Universität Basel. Die in einem Prüfungsjahr für die Dienstleistungen gemäss diesem Rahmenvertrag anfallenden Kosten können nur jährlich berechnet werden. Daher wird dieser Rahmenvertrag mit einer Kostenschätzung mit entsprechendem Kostendach abgeschlossen. Die konkreten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der jährlichen Medizinalprüfungen und die jährlich dafür benötigten finanziellen Mittel werden jeweils in Einzelverträgen zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin geregelt.
Funding
Rahmenvertrag Pharmazieprüfung 2022 - 2027
Ressortforschung des Bundes (GrantsTool), 01.2022-12.2026 (60)