Das BAFU hat als Umweltfachstelle des Bundes die Aufgabe, die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung von Infrastrukturanlagen wie auch diesbezügliche Alltagserfahrungen zu verfolgen und die Ergebnisse zu bewerten, sowie die Öffentlichkeit über den Stand der Wissenschaft und der Erfahrung zu informieren. Sofern neue Ergebnisse dies erfordern, stellt es dem Bundesrat Antrag auf eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der NISV. Andernfalls muss es - insbesondere gegenüber technologiekritischen Kreisen - jederzeit begründen können, weshalb die geltenden Immissionsgrenzwerte nicht angepasst werden müssen. Die Bewertung muss Aussagen darüber machen, wie sicher biologische Effekte nachgewiesen sind, ob sie für die Gesundheit relevant sind und wie viele Menschen gegebenenfalls betroffen sind. Zur Bewertung gehört auch eine Früherkennung potenzieller Risiken. Dem Bundesrat wird in gerichtlichen Beschwerdeverfahren regelmässig vorgeworfen, die Grenzwerte der NISV nicht nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung festgesetzt zu haben. Beschwerdeführer legen eigene Bewertungen des Standes der Wissenschaft vor, um wesentlich strengere Grenzwerte zu fordern. Das Bundesgericht hat diese Begehren bisher mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass es Aufgabe der Fachbehörden des Bundes sei, den Stand der Wissenschaft zu evaluieren, und dass das BAFU dieser Aufgabe nachkomme. Die zuständige Sektion NIS des BAFU hat bisher das Schweiz. Tropen- und Public Health Institut Basel (Swiss TPH) mit der Bewertungsarbeit beauftragt, und kurze Zeit auch das Institut für Biomedizin der Universität Basel. Das TPH hat die wissenschaftlichen Publikationen zu Humanstudien möglichst vollständig erfasst, bewertet und in der Datenbank ELMAR öffentlich zugänglich gemacht. Daraus hat es mehrere thematische Syntheseberichte erstellt, welche das BAFU in seinen Publikationsreihen publiziert hat. Diese Bewertungsarbeit konzentrierte sich auf Humanstudien. Der Fokus soll nun auf experimentelle (Tiere und Zellen) sowie mechanistische Studien ausgeweitet und die Verantwortung für die Bewertung breiter abgestützt werden, um eine umfassendere Sicht des wissenschaftlichen Kenntnisstandes zu erhalten. Zu diesem Zweck wird eine beratende Expertengruppe eingesetzt.