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B-103 Auswirkungen Altersgutschriften BV

Research Project
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01.04.2008
 - 31.03.2009

Die Altersgutschrift ist das jährliche Sparkapital, das im Rahmen der zweiten Säule zur Bildung des individuellen Rentenkapitals einbezahlt wird, und nach Alter gestaffelt ist. Für Versicherte im Alter zwischen 25 und 34 Jahren (bei Frauen zwischen 25 und 31 Jahren) beträgt die jährliche Altersgutschrift 7 Prozent des gemäss BVG versicherbaren Jahreslohnes ("Koordinationslohn"), der zwischen rund 3'000 und 54'000 Franken liegt. Der Beitragssatz steigt in Abständen von 10 Jahren zunächst auf 10, dann 15 und zuletzt bzw. 10 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter auf 18 Prozent. Die Altersstaffelung der Gutschriften hat zur Folge, dass die Bildung des Rentenkapitals nicht geradlinig erfolgt, sondern mit zunehmendem Alter sich beschleunigt. Damit schlagen die im späteren Alter erzielten Einkommen im Rentenkapital stärker zu Buche. Auf diese Weise wird das Alterskapital der Inflation weniger lange ausgesetzt. Die Altersstaffelung ist allerdings umstritten. Da eine Firma wesentlich weniger Lohnprozente an die Pensionskasse zu überweisen hat, wenn das Durchschnittsalter seiner Mitarbeiter niedrig ist, wird befürchtet, dass Firmen jüngere Stellenbewerbende älteren vorziehen. Doch dies muss nicht notwendigerweise zutreffen. Zahllast ist nicht gleich Traglast. Wer letztendlich die Altersgutschrift trägt, hängt davon ab, welcher Produktionsfaktor der Last am leichtesten ausweichen kann: Kapital oder Arbeit. Da Kapital mobiler ist als Arbeit, trägt in der Regel Letzteres die Lohnnebenkosten, und zwar unabhängig von der relativen Höhe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. In diesem Fall bleiben die Beschäftigungschancen älterer Personen durch die Altersstaffelung weitgehend unberührt. Ziel des geplanten Projekts ist es, die Auswirkung der Altersgutschriften auf die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer zu quantifizieren. Zu diesem Zweck sollen Angaben aus der Arbeitsvermittlung- und Arbeitsmarktstatistik (AVAM) mit Hilfe des sogenannten Regression-Discontinuity-Ansatzes ökonometrisch ausgewertet werden. Das AVAM enthält umfangreiche Angaben über sämtliche seit 1990 beim Arbeitsamt registrierten Fälle von Arbeitslosigkeit bzw. Stellensuche in der Schweiz. Auf der Basis dieser umfangreichen Datengrundlage dürfte es möglich sein, präzise und verlässliche Resultate zu erzielen.

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George Sheldon

Principal Investigator